REISEBEDINGUNGEN
Die folgenden Reisebedingungen sind integrierender Bestandteil des von einem Kunden mit myKapstadt.com (in weiterer Folge „myKapstadt“) geschlossenen Reisevertrages.
1. Buchung und Zahlung
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde myKapstadt den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung von myKapstadt zustande. Bei der Buchung ist eine Anzahlung von 30% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist ohne zusätzliche Aufforderung 4 Wochen vor Reisebeginn im Zuge der Aushändigung der Reiseunterlagen zu leisten. myKapstadt behält sich vor, bei Zahlungsverzug des Kunden von der Leistungserbringung zurückzutreten.
2. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf zwei Arten erfolgen.
2.1. Abtretung des Anspruchs auf Reiseleistung
Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten, jedenfalls zumindest EUR 70,00. Plus gegebenenfalls Änderungsgebühren für bereits gebuchte Inlandsflüge.
2.2. Übertragung der Reiseveranstaltung
Ist der Kunde gehindert, die Reiseveranstaltung anzutreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung ist myKapstadt entweder direkt binnen einer angemessenen Frist von zumindest 7 Tage vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten, jedenfalls zumindest EUR 70,00 zu ungeteilter Hand.
3. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen
3.1. Gewährleistung
Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm myKapstadt an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.
3.2. Schadenersatz
Verletzen myKapstadt oder seine Gehilfen schuldhaft die myKapstadt aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist myKapstadt dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit myKapstadt für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet myKapstadt – ausgenommen in Fällen eines Personenschadens – nur, wenn myKapstadt nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft myKapstadt keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise auf eine Reise nicht mitgenommen werden, außer myKapstadt hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen. Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.
3.3. Mitteilung von Mängeln
Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich dem Repräsentanten von myKapstadt an Ort und Stelle mitzuteilen. Eine Unterlassung der Mitteilung seitens des Kunden kann als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine evtl. Schadenersatzansprüche schmälern.
3.4. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen
Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern. Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt bei myKapstadt geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.
4. Rücktritt vom Vertrag
4.1. Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise
a) Rücktritt ohne Stornogebühr
Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass myKapstadt gegen ihn Ansprüche hat, im Falle einer erheblichen Reisepreiserhöhung um mehr als 10% gemäß Abschnitt 5.1. vom Vertrag zurücktreten.
b) Anspruch auf Ersatzleistung
Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut 4.1a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung durch myKapstadt ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern myKapstadt zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist.
c) Rücktritt mit Stornogebühr
Die Stornogebühr richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Als Reisepreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Der Kunde ist in allen nicht unter 4.1a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, mittels schriftlicher Mitteilung an myKapstadt vom Vertrag zurückzutreten. Es ergeben sich pro Person folgende Stornosätze: – bis 60. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises; – ab 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises; – ab 30. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises. Der Abschluss einer Reisestornoversicherung wird empfohlen. Der Reiseteilnehmer muss schriftlich kündigen. Er erhält von myKapstadt eine Stornokostenrechnung.
d) No-show
No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Kunde die verbleibende Reiseleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er 100 Prozent des Reisepreises zu bezahlen.
4.2. Rücktritt durch myKapstadt vor Antritt der Reise
a) myKapstadt wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl von 2 Teilnehmern nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen mitgeteilt wurde: – bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei allen Reisen.
b) Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.
c) In den Fällen a) und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag zurück. Das Wahlrecht gemäß 4.1.b, 1. Absatz steht ihm zu.
4.3. Rücktritt durch myKapstadt nach Antritt der Reise
myKapstadt wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört.
5. Änderungen des Vertrages
5.1. Leistungsänderungen nach Antritt der Reise
Bei Änderungen, die myKapstadt zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Abschnitt 3 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind. Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat myKapstadt ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat myKapstadt ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im Übrigen ist myKapstadt verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.
6. Flüge
Flüge nach Kapstadt müssen vom Reiseteilnehmer selbst gebucht werden. Selbstverständlich sind wir gerne dabei behilflich.
Ihre gebuchte Reise startet am Flughafen Kapstadt oder entsprechend der Ausschreibung/Reisebestätigung.
Inlandsflüge, z. B. von Kapstadt nach George (Garden-Route) werden von uns gebucht und sind ab der Reisebuchung zu 100 Prozent zu zahlen.
7. Auskunftserteilung an Dritte
Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekannt zu geben.
8. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. myKapstadt hat den Kunden über die jeweiligen darüberhinausgehenden ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Deutschland in Erfahrung gebracht werden können. Im Übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Auf Anfrage erteilt myKapstadt nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften. Alle Nachteile, die aus der Nichteinhaltung obiger Bestimmungen entstehen, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers. Bitte lesen Sie aufmerksam unsere Reiseinformationen.
9. Transport im Reisefahrzeug
Es besteht für den Reiseteilnehmer eine Unfallversicherung. Der Reiseteilnehmer sollte eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, falls er Einrichtungen oder das Fahrzeug an sich beschädigt. myKapstadt kann dem Reiseteilnehmer von ihm verursachte Schäden in Rechnung stellen.
10. Gesundheit und Medikamente
Es wird darauf verwiesen, dass ein der jeweiligen Reiserbeschreibung entsprechender, guter gesundheitlicher Allgemeinzustand Voraussetzung für die Reiseteilnahme ist. Reiseteilnehmer, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können von der Teilnahme an der gesamten Tour oder einzelnen Reiseabschnitten ausgeschlossen werden, ohne dass myKapstadt gegenüber ein Anspruch entsteht. Es wird jedenfalls empfohlen, vor Reiseantritt einen Arzt zu konsultieren. Bei Zweifeln hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Reiseteilnehmers ist myKapstadt auf Verlangen ein ärztliches Attest vorzulegen.
Der Reisteilnehmer ist selbst für die Mitnahme und Einnahme seiner notwendigen Medikamente verantwortlich.
11. Haftung
Der Kunde haftet jedenfalls für alle von ihm schuldhaft verursachten Personen- und Sachschäden und hat myKapstadt von allen Ansprüchen Dritter, welche im Zusammenhang mit solchen Schäden gegenüber myKapstadt direkt geltend gemacht werden, freizustellen.
12. Versicherungen
12.1. Reiseversicherung
myKapstadt empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung für Rücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit (Auslandkrankenversicherung inklusive Rücktransport) und Haftpflicht.
www.adac.de/produkte/versicherungen/landingpages/auslandskrankenschutz-urlaubsabenteuer/
www.devk.de/produkte/reise/ruecktritt/
13. Datenschutz und Urheberrecht
Die auf den Reisen von Mitarbeitern von myKapstadt angefertigten Fotos, Dias und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von myKapstadt. myKapstadt ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für myKapstadt gegenüber dem Teilnehmer entstehen. myKapstadt ist berechtigt, Namen, Adressen und Kontaktdaten des Teilnehmers an andere Reiseteilnehmer und an myKapstadt Partner (z. B. Hotels) weiterzugeben, die diese Namen und Adressen zu Werbezwecken benutzen können, es sei denn, dass der Teilnehmer diese Weitergabe ausdrücklich in schriftlicher Form verweigert.
14. Wetterbedingungen und Routenverlauf
Aufgrund von jahreszeitlichen Begebenheiten und aktuellen Wetterbedingungen behält sich myKapstadt vor, die Reiseroute und damit die Unterkünfte und anderen Leistungen nach Notwendigkeit zu ändern. myKapstadt wird dabei bemüht sein, den Reisecharakter nicht zu verändern und gleichartige Leistungen zu erbringen. myKapstadt ist bemüht, die Reisetermine so zu legen, dass die Wetterbedingungen für eine Fahrzeugreise im jeweiligen Reisegebiet günstig sind. myKapstadt trägt für eventuell eintretende Schlechtwetterbedingungen keine Verantwortung, insofern hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.
15. Dokumente
Der Teilnehmer ist verpflichtet, während der gesamten Dauer seiner Teilnahme im Besitz von aktuellen und gültigen Dokumenten zu sein, welche für die Teilnahme an der Reise erforderlich und auf den Namen des Teilnehmers ausgestellt sind. Reisepass, mindestens gültig bis 6 Monate nach Reiseende. Es wird empfohlen einen Impfnachweis mit sich zu führen.
16. Gepäck
Der Reiseteilnehmer führt sein Gepäck und Eigentum auf eigenes Risiko mit sich. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung wird empfohlen.
17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von myKapstadt. Sofern dem keine gesetzlich zwingenden Bestimmungen entgegenstehen, wird für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Kunden und myKapstadt als ausschließlicher Gerichtsstand Gießen, Deutschland vereinbart.
18. Sonstiges
Mündliche Vereinbarungen mit einem Guide von myKapstadt sind nur dann wirksam, wenn sie von myKapstadt schriftlich bestätigt werden. Guides sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben, die von dem mit myKapstadt geschlossenen Reisevertrag abweichen. Druck- und Rechenfehler können von myKapstadt jederzeit korrigiert werden. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.